Unsere Praxis hat an folgenden Tagen Bereitschaft/Notdienst:
Kleintiere: Großtiere:
07.04.23-14.04.23
28.04.-05.05.23
09.06.-16.06.23
07.07.-14.07.23
25.08.-01.09.23
22.09.-29.09.23
03.11.-10.11.23
In dringenden Notfälle hinterlassen Sie Ihre Nachricht(kurze Beschreibung des Notfalles)und Ihre Telefonnummer!
Der bereitschaftsdiensthabender Tierarzt meldet sich bei Ihnen.
Wir wollen Sie auf die neue "Notdienstgebühr" aufmerksam machen!
Im neuen Paragraphen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst" ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine Pauschale „Notdienstgebühr"
in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst
mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen,
anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.
In der GOT(tierärztlichen Gebührenverordnung) ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten.
Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende), sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen
Feiertages.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst!
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