Unsere Praxis hat an folgenden Tagen Bereitschaft/Notdienst:
Kleintiere: Großtiere:
21.06.24 - 28.06.24
02.08.24 - 09.08.24
06.09.24 - 13.09.24
11.10 .24 - 18.10.24
08.11.24 - 15.11.24
13.12.24 - 20.12.24
In dringenden Notfälle hinterlassen Sie Ihre Nachricht(kurze Beschreibung des Notfalles)und Ihre Telefonnummer!
Der bereitschaftsdiensthabender Tierarzt meldet sich bei Ihnen. Der Notfall
ist dem diensthabenden
Tierarzt/ der diensthabenden Tierärztin vorab telefonisch anzukündigen!
Notdienstzeiten
Nachts:
Mo-Fr. 18:00 bis 8:00 Uhr des folgenden Tages
Wochenende:
Fr 18:00 Uhr – Mo 8:00 Uhr
Gesetzliche Feiertage: 00:00 – 24:00 Uhr
www.tieraerztliche-notdienste.de
Wann liegt ein Notfall vor?
Ein Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige medizinische Behandlung schwerebleibende Schäden oder der Tod des Tieres zu befürchten sind.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn:
Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
Atemnot
stärkere oder unstillbare Blutung
sehr helle/blasse Schleimhäute
Krampfanfälle
Probleme beim Harnlassen
anhaltender, blutiger Durchfall oder
blutiges Erbrechen, zunehmende
Schwäche
plötzliche Lähmungen der Beine
Augenverletzungen
Verschlucken von Fremdkörpern
oder Giften, Verbrühungen,
Verbrennungen, Hitzschlag
schwerer Verkehrsunfall
Achtung
Im Notdienst werden höhere
Gebühren fällig.
Der Notfall ist dem diensthabenden
Tierarzt/ der diensthabenden Tierärztin vorab telefonisch anzukündigen.
Notdienstzeiten
Nachts:
Mo-Fr. 18:00 bis 8:00 Uhr des folgenden
Tages
Wochenende:
Fr 18:00 Uhr – Mo 8:00 Uhr
Gesetzliche Feiertage: 00:00 – 24:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte - auch in Notfällen - an Ihren Haustierarzt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Notfalldienst nur tatsächliche Notfälle versorgen können.
Die Beurteilung, ob ein solcher vorliegt, trifft der diensthabende Tierarzt.
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zentraler Tierärztlicher Notdienst für Klein- und Heimtiere in Sachsen-Anhalt
www.tieraerztliche-notdienste.de
Wichtige Hinweise
Bitte bedenken Sie, dass nur wenig notfalldiensthabende Tierärzte pro Dienst zur Verfügung stehen.
Bitte geben Sie dem diensthabenden Tierarzt die Möglichkeit, fachlich abzuwägen, ob Ihr Fall eventuell in die reguläre Sprechstunde verlegt werden kann. Sie ersparen
sich und dem Tier möglicherweise unnötige Fahrt- und
Wartezeiten und helfen dabei, die Notfallkapazitäten zu schonen und sinnvoll einzusetzen.
Im Notfalldienst werden Patienten nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt.
Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle.
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)
www.tk-st.de
E-Mail: poststelle@tk-st.de
www.tieraerztliche-notdienste.de
Gebühren
Im neuen § 3a der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale
Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten
berechnet werden.
Die Gebührenordnung für Tierärzte sieht darüber hinaus für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen des tierärztlichen Notfalldienstes erbrachte werden, einen
Gebührensatz in Höhe des Zwei- bis Vierfachen Gebührenwertes vor.
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass die Praxis, die den Notfalldienst anbietet, Sie meist nicht als Kunde kennt und Sie die Kosten einer Notfallbehandlung daher, je nach Absprache, vor Ort in bar oder mitder EC-Karte begleichen können.
Notfallbehandlungen auf Rechnungen
Wir wollen Sie auf die neue "Notdienstgebühr" aufmerksam machen!
Im neuen Paragraphen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst" ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine Pauschale „Notdienstgebühr"
in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst
mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen,
anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.
In der GOT(tierärztlichen Gebührenverordnung) ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten.
Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende), sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen
Feiertages.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst!
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